Verkehrsunfall! Sie sind auf das Auto angewiesen! Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung! Die Versicherung verzögert die Regulierung des Schadens, wendet Mithaftung ein, kürzt die Quote da Betriebsgefahr. Reicht ein Kostenvoranschlag oder doch besser ein Gutachten? Anspruch auf einen Mietwagen?
Es geht um ihr gutes Geld.
Sie haben Anspruch auf Vertretung durch einen Rechtsanwalt, auch bei scheinbar einfach gelagerten Fällen. Die Kosten hat der Unfallverursacher zu bezahlen. Lassen Sie sich nicht einfach und schnell über den Tisch ziehen. Versicherungen der Gegenseite sind nicht auf Ihrer Seite! Schadenersatz umfasst Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten mit An und Abmeldegebühren bei Totalschaden, die Sachverständigengebühren, Abschleppgebühren und Standgeld, natürlich auch eine Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschale und entgangenen Gewinn sowie Schmerzensgeld. Sparen Sie sich den Ärger mit der gegnerischen Versicherung. Ich reguliere für Sie. Schnell, zuverlässig, effektiv. Damit es nicht ihr Schaden bleibt.
Rufen Sie mich noch heute unter 08131/612130 an und vereinbaren Sie noch heute einen ersten, persönlichen Besprechungstermin mit mir, für 0 Euro, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, ansonsten Dauer bis ca. 1 Stunde und Kosten bei Verbrauchern bis
maximal € 190,00 zzgl. Umsatzsteuer. Danach steht die Ampel wieder auf Grün für Sie.
Als Download können Sie vorab schon einen sehr verbreiteten Fragebogen für Anspruchsteller herunterladen und ausfüllen sowie diesen gerne auch schon, falls vorhanden, mit erwähnten Unterlagen, wie Unfallskizze, Unfallschilderung, Gutachten, Rechnungen, Atteste und Fotos vom Unfall, zur Besprechung mitbringen.
Fragebogen für Anspruchsteller
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