Ärger mit einer Behörde? Der Staat hat nicht immer Recht! Gesetze, Verordnungen und Satzungen schmälern nicht den Rechtsschutz des Bürgers gegen die Verwaltung. Verwaltungsverfahren zu lang oder Planfeststellungsverfahren zu kompliziert? Baugenehmigung notwendig? dann doch versagt, zu viele Fragen zu Lärm, Straßen und Wegen, Abfall, Wasser und Boden sowie Denkmalschutz nicht geklärt, Erschließungsbeitrag falsch, aber auch Gaststättenerlaubnis abgelehnt, Ausländer, Aufenthaltserlaubnis und Asyl abgelehnt, Duldung wie lange?
Ihre Existenz steht auf dem Spiel, Karriere verbaut, Prüfungen sind anfechtbar, schlechte Beurteilungen müssen nicht sein, Umsetzung, Versetzung oder gar Disziplinarverfahren rechtmäßig, Ihre Gründe wurden nicht gehört, Ermessen nicht oder fehlgebraucht, Verhältnismäßigkeit gewahrt? Verwaltungsakte sind genauso anfechtbar, wie Realakte! Zwangsgeld, Ersatzvornahme und unmittelbaren Zwang muss nicht sein! Widerspruchsverfahren abgeschafft oder lieber gleich Klage zum Verwaltungsgericht?
Rufen Sie mich noch heute unter 08131/ 612130 an. Vereinbaren Sie einen, ersten persönlichen Besprechungstermin mit mir, Dauer bis ca. 1 Stunde und Kosten bei Verbrauchern bis maximal € 190,00 zzgl. Umsatzsteuer. Ich helfe Ihnen mit all meiner Erfahrung als Rechtsanwalt und aufgrund meiner Tätigkeit als ehemaliger Oberbürgermeister von Dachau. Vieles
kann mit Behörden besprochen und z.B. mit öffentlich rechtlichem Vertrag oder sonstigen Vereinbarungen bzw. Absprachen vorab geregelt werden. Ärger somit vermieden werden.
Bitte vergessen Sie nicht, vorhandene Bescheide und Unterlagen sowie den bisherigen Schriftverkehr mitzubringen.